Unsere Satzung

Unsere Satzung

Stand  24. März  2017

Auszug aus unserer Satzung:


§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Verein für Gartenbau, Imkerei und Landespflege Bobingen e.V.“.

(2) Der Sitz des Vereins ist in Bobingen.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2 Vereinszweck


(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


(3) Zweck des Vereins ist:

1. Die Förderung des Obst- und Gartenbaues, der Imkerei, der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer schönen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit.

2. Die Förderung der Ortsverschönerung und der Verschönerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur.


(4) Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:


1. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit auf den genannten Gebieten.


2. Fachveranstaltungen, Lehrgänge, Lehrfahrten, Vorträge und Kurse, Wettbewerbe, Aktionen, Pflanz- und Pflegemaßnahmen im Ort und Landschaft, Patenschaften, Gartenbewirtschaftung, Naturerziehung, Schulgartenarbeit und weitere Maßnahmen.


3. Die Vertretung des Freizeitgartenbaus auf Ortsebene.

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(5) Die Förderung des Erwerbsobstbaus und Erwerbsgartenbaus ist nicht Aufgabe des Vereins.

(6) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er darf sich nicht an politischen Aktionen beteiligen und solche auch bei keiner Veranstaltung dulden.


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